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   VG Bayreuth, 19.05.2015 - B 5 K 14.95   

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https://dejure.org/2015,18330
VG Bayreuth, 19.05.2015 - B 5 K 14.95 (https://dejure.org/2015,18330)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 19.05.2015 - B 5 K 14.95 (https://dejure.org/2015,18330)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 19. Mai 2015 - B 5 K 14.95 (https://dejure.org/2015,18330)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ruhensregelung bei Zusammentreffen von Versorgungsbezügen nach Bundes- und Landesrecht;Keine Berücksichtigung einer Sonderzahlung im Rahmen der Ermittlung der Höchstgrenze nach § 54 Abs. 2 BeamtVG

  • rewis.io

    Versorgungsbezüge, Bundesrecht, Landesrecht, Ruhensregelung, Sonderzahlung, Höchstgrenze

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.05.2015 - B 5 K 14.95
    Sich daraus ergebende Unebenheiten, Friktionen und Mängel müssen jedoch in Kauf genommen werden, solange sich für die Gesamtregelung ein plausibler und sachlich vertretbarer Grund anführen lässt (vgl. BVerfG, B.v. 30.9.1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256 ff.).
  • BVerfG, 17.01.2012 - 2 BvL 4/09

    Kürzung von Sonderzahlungen für die Beamten der Telekom verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.05.2015 - B 5 K 14.95
    Aus dieser Norm ist kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums abzuleiten, der Beamten einen eigenständigen Anspruch auf Gewährung einer Sonderzahlung garantiert, weder dem Grunde noch der Höhe nach (vgl. BVerfG, B.v. 17.1.2012 - 2 BvL 4/09 - BVerfGE 130, 52).
  • BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 49.07

    Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale; Gesetzesvorbehalt für pauschale

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.05.2015 - B 5 K 14.95
    Der Grundsatz der bundeseinheitlichen Besoldung und Versorgung ist durch die Aufhebung des Art. 74a GG a.F. aufgegeben worden (vgl. BVerwG, U.v. 20.3.2008 - 2 C 49/07 - BVerwGE 131, 20 ff.).
  • BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvL 16/02

    Zur Neugestaltung der Besoldungstabellen

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.05.2015 - B 5 K 14.95
    Mit Schriftsatz vom 14.04.2015 trug die Beklagte unter Verweis auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, B.v. 6.5.2004, 2 BvL 16/02 - juris) vor, dass es wegen des weiten Spielraums politischen Ermessens nicht darauf ankomme, ob der Gesetzgeber stets die gerechteste, zweckmäßigste und vernünftigste Lösung gewählt habe.
  • VG München, 23.03.2012 - M 21 K 11.1093

    Eine zum Witwengeld jährlich im Dezember hinzutretende Sonderzahlung

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.05.2015 - B 5 K 14.95
    Für den Monat Dezember 2013 erhielt die Klägerin vom Freistaat Bayern über das Witwengeld in Höhe von 2.037,19 EUR hinaus eine Sonderzahlung gem. Art. 75 BayBeamtVG in Höhe von 1.059,16 EUR, welche jedenfalls als ähnliche Versorgung i.S.d. § 54 Abs. 4 Satz 1 BeamtVG zu qualifizieren ist (Vgl. VG München, U.v. 23.3.2012 - M 21 K 11.1093 - juris Rn. 42 ff.).
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